Unter praxis.logoplus@gmail.com lassen sich Termine für 1080 Wien und Neusiedl am See +vereinbaren.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen mind. 24 Stunden vorher telefonisch unter 0677 6158 7601 ab. Falls Sie uns nicht +erreichen können, hinterlassen Sie uns eine Nachricht.
Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder unentschuldigtem Fernbleiben, müssen die Kosten des entfallenen Termins privat in Rechnung gestellt werden.
Logopädie bietet +Hilfe und +Unterstützung, wenn...
Logopädie kann noch bei vielen weiteren Schwierigkeiten und Symptomen +helfen. Sollten Sie sich durch die obige Auflistung nicht angesprochen fühlen und sich unsicher sein, +kontaktieren Sie uns!
Andere nützliche Adressen finden Sie im Menü unter VERNETZUNG.
Weil hier viele +Informationen zusammenkommen, +nutzen Sie unsere Checkliste! Diese dient als +Vereinfachung für die Schritte VOR der Therapie. Drucken Sie die Liste aus und gehen Sie +sicher, dass Sie beim ersten Termin alles +dabei haben.
Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine Verordnung, die von Ärzt*innen ausgestellt wird. Beim ersten Therapieblock muss die Verordnung von Fachärzt*innen ausgestellt werden, wie zum Beispiel Kinder-, HNO-, Zahnärzt*innen oder Neurolog*innen.
Diese Verordnung muss dann von der Krankenkasse bewilligt werden, damit die Krankenkasse einen Teil der Kosten rückerstattet.
Auf der Verordnung muss stehen: "10x 60min Logopädie" oder "10x T3 Logopädie".
Oft wird die Zeiteinheit ("60min" oder "T3") beim Ausstellen der Verordnung vergessen. Für die Teilrefundierung ist diese Information jedoch sehr +wichtig! Vergewissern Sie sich daher bitte, dass die Zeiteinheit auf der Verordnung vermerkt ist.
Die tatsächliche Dauer der logopädischen Einheiten wird nach dem ersten Kennenlernen und der logopädischen Diagnostik entschieden.
60 verordnete Minuten = 45 Minuten Therapie und 15min Vor-/Nachbereitungszeit: 100€
45 verordnete Minuten = 35 Minuten Therapie und 10min Vor-/Nachbereitungszeit: 85€
30 verordnete Minuten = 25min Therapie und 5min Vor-/Nachbereitungszeit: 70€
Im Normalfall wird - spätestens nach jeder 10. Einheit - eine Sammelrechnung ausgestellt. Diese ist per Überweisung zu bezahlen.
Mit der bewilligten Verordnung und der Zahlungsbestätigung kann die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden, um einen Teil der Kosten zurückzubekommen.
Wir arbeiten als Wahllogopädinnen. Das heißt, dass ein Teil der Kosten durch die Krankenkassa rückerstattet wird. Der restliche Teil muss selbst getragen werden.
Die Teilrückerstattung durch die Krankenkasse kann erst stattfinden, wenn Sie die Rechnung bezahlt haben. Das heißt, dass Sie den gesamten Rechnungsbetrag zuerst selbst bezahlen müssen bis Sie Ihren Teil von der Krankenkassa zurückbekommen.
Die Höhe des zurückerstatteten Betrages hängt von der Krankenkassa ab und liegt meistens zwischen 40-60%. Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, die Therapien abdeckt, kann auch noch die Rückerstattung des Selbstbehalts bei der Zusatzversicherung beantragt werden.